Einweisung!?! …alle Infos! Hochgebirgsklinik Davos

...alles Wissenswerte zusammen gefasst!

INFORMATIONEN ZUR EINWEISUNG IN DIE HOCHGEBIRGSKLINIK DAVOS

…Auszug aus den offiziellen Info’s der Klinik-Website www.hgk.ch… 

Stand: 15.01.2017

Zuweisende Fach- und Hausärzte

Als zuweisender Fach- oder Hausarzt haben Sie in uns einen Partner, der breite Kompetenzen unter einem Dach für alle Altersgruppen ausspielen kann. Wir bieten in allergenarmer Höhenlage auf 1600 Metern hochstehende Medizin und Therapie.

Die Hochgebirgsklinik Davos steht für Nachhaltigkeit und Qualität. Sie vereint ein umfassendes Behandlungsangebot für alle Altersgruppen und auch für Familien unter einem Dach.

Gesundheitsförderndes Reizklima

Die Kombination des nur hier anzutreffenden, einmaligen Hochgebirgsklimas (sonnig, trocken, hausstaubmilbenfrei, allergen-, schadstoff- und keimarm) stellt eine hervorragende Verbindung zur Behandlung von Allergien, Erkrankungen von Atemwegen, Lunge und Haut sowie psychosomatische Krankheiten dar. Daneben halten wir umfassende Angebot zur Geriatrischen Rehabilitation und zur Langzeitpflege vor.

Kompetenz unter einem Dach

Als Zuweiser – ob Facharzt oder Hausarzt – haben Sie in uns einen Partner, der breite Kompetenzen unter einem Dach für alle Altersgruppen ausspielen kann. Wir bieten eine möglichst engmaschige Vernetzung mit den vor- und nachgelagerten Institutionen (Fach- und Hausärzten, Spitälern, Heimen, Sozialbehörden, Arbeitgebern usw.) an.

Dieser umfassende Ansatz sorgt dafür, dass die rehabilitativen und präventiven Massnahmen sowohl für die Betroffenen wie für die Gesellschaft eine nachhaltige Wirkung entfalten. Die Verbesserung des Gesundheitszustandes, die Minimierung der Krankheitsfolgen und das Wohlergeben der Patientinnen und Patienten hat bei uns oberste Priorität.

Interdisziplinäre Arbeit

Dafür bieten wir eine rundum hochstehende medizinische Versorgung und eine breite Palette an therapeutischen Verfahren für nahezu alle rehabilitativen Bereiche an. Unsere Teams arbeiten interdisziplinär und gehen gezielt auf individuelle Bedürfnisse und Besonderheiten ein.

Komplexe Krankheitsbilder

Dies erlaubt auch eine erfolgreiche Behandlung von Menschen mit besonders komplexen Krankheitsbildern jeglichen Alters. Bei der Beantragung eines Klinikaufenthalts in der Hochgebirgsklinik Davos sind wir Zuweisern – ob Facharzt oder Hausarzt – gerne behilflich.

Antragstellung für Patienten aus Deutschland

Die Hochgebirgsklinik Davos arbeitet mit den meisten deutschen Kostenträgern (Rentenversicherung, Krankenkassen, Beihilfe, Versorgungsverwaltung) zusammen.

Die Hochgebirgsklinik hat bei Indikationen wie Asthma, Allergien sowie anderen pneumologischen und dermatologischen Krankheiten einen sehr guten Ruf. Deshalb ist die Kostenübernahme durch Kostenträger wie Rentenversicherung, Krankenkasse oder Beihilfe für Sie als Patient in der Regel unproblematisch. Hier ein paar Hinweise wie man Hürden vermeiden kann.

Als Patient werden Sie durch Ihren behandelnden Arzt in die Hochgebirgsklinik Davos eingewiesen.

Wir unterstützen Sie beim Antrag

Um die Erfolgsaussichten für einen Antrag zu erhöhen, sollte dieser vollständig und umfangreich formuliert sein. Es muss also Ziel sein, durch eine aussagekräftige Begutachtung bereits im Einweisungsverfahren mögliche Fragen oder Widersprüche aufzulösen bzw. zu verhindern.

Es ist keine «Kur»

Bitte beachten Sie, dass bei allen Schriftwechseln und Anträgen nicht der Begriff der sogenannten «Kur» verwendet wird. Es werden spezialisierte Krankenhausbehandlungen und Rehabilitationen auf höchstem medizinischem Niveau durch. Mit dem Begriff «Kur» im Sinne eines reinen Erholungsaufenthaltes hat dies nichts zu tun.

Die «geeignetste» Klinik

Die Wahl des Behandlungsortes Davos stellt in der Regel zwar nicht die «nächst gelegene», jedoch die «nächst gelegene geeignete» Klinik dar. Die Wahl des Behandlungsortes Davos muss somit speziell begründet werden, damit die Kosten übernommen werden. Grundsätzlich spielt es keine Rolle, dass die Klinik im Ausland liegt.

Wichtig: Die einzigartige Höhenluft

In der Begründung zur Kostenübernahme sollten Sie bzw. Ihr behandelnder Arzt zum einen die hochstehende medizinische Behandlung erwähnen. Sie sollten zudem ausdrücklich auf die Höhenlage der Klinik (1600 Meter über Meer.) hinweisen. Das Klima in Davos hat beste Auswirkungen und Einfluss auf die Verbesserung des Gesundheitszustandes: Die Höhenluft ist antiallergen, frei von Hausstaubmilben und äusserst schadstoffarm. Darauf muss Ihr behandelnder Arzt in seiner Einweisungsbegründung ausdrücklich hinweisen.

Einweisung durch Ihren Arzt

Die Kostenübernahme des Aufenthalts in der Hochgebirgsklinik durch Krankenkasse, Rentenversicherung oder Beihilfe ist oft unproblematisch. Mit Rentenversicherungsträgern und den meisten Krankenkassen bestehen vertragliche Vereinbarungen für stationäre Behandlungen. Die Abrechnung erfolgt mit dem Kostenträger direkt. Als Patient werden Sie in der Regel durch ihren behandelnden Arzt eingewiesen oder aus einem Krankenhaus zu uns verlegt.

Eine stationäre Krankenhausbehandlung bei uns erfordert die Einweisung durch einen Arzt. Zudem braucht es die Leistungszusage durch die gesetzliche bzw. private Krankenkasse bzw. die Beihilfe. Das Einweisungsverfahren entspricht demjenigen einer Einweisung in eine wohnortnahe, deutsche Klinik.

So stellen Sie den Versicherungsantrag

Die Hochgebirgsklinik Davos geniesst bei Indikationen wie Asthma, Allergien sowie anderen pneumologischen Krankheiten einen sehr guten Ruf. Deshalb ist die Kostenübernahme durch Kostenträger für Sie als Patient in der Regel unproblematisch.

Antrag bei der Versicherung

Akuter Krankheitszustand: Es sind die Krankenkassen (GKV und PKV), die die Kosten übernehmen müssen.

Wiederherstellung oder Erhalt der Arbeitsfähigkeit: Die Rentenversicherungen oder Krankenkassen müssen die Kosten decken.

Gemäss der Bundes-Beihilfeverordnung (BBhV) ist die Behandlung in der Hochgebirgsklinik Davos beihilfefähig

Bitte setzen Sie im Versicherungsantrag für den Klinik-Aufenthalt in Davos unbedingt den korrekten Namen unseres Hauses ein: Hochgebirgsklinik Davos. Damit vermeiden Sie Verwechslungen mit anderen Kliniken.

Erwähnen Sie im Antrag die hochstehenden medizinische Betreuung als Grund für die Behandlung. Erwähnen Sie aber ausdrücklich auch die einzigartige heilklimatische Situation des Klinikstandorts Davos: Die Höhenluft ist antiallergen, frei von Hausstaubmilben und äusserst schadstoffarm. Diese Bedingungen sind in Deutschland so gut wie nirgends anzutreffen. Ein Aufenthalt in Davos ist von grossem Nutzen. Der gesunde Klinikstandort hat eine über 100jährige Tradition.

Gutachten durch Facharzt einreichen

Wir arbeiten mit allen Kranken- und Rentenversicherungen zusammen. Bitten Sie Ihren behandelnden Facharzt, zusätzlich zu den üblichen Antragsformularen einen Kurzbericht bzw. ein fachärztliches Gutachten einzureichen.

Gemäss Artikel 13 der Bundes-Beihilfeverordnung (BhV) ist die Behandlung in der Hochgebirgsklinik Davos beihilfefähig. Für den Antrag ist, wie oben bereits beschrieben, die Bescheinigung eines Facharztes notwendig. Vor Eintritt in die Klinik muss die Festsetzungsstelle die Beihilfefähigkeit anerkennen.

Klinikaufenthalt gilt als Inlandbehandlung

Eine stationäre Behandlung in der Hochgebirgsklinik Davos ist grundsätzlich wie in Deutschland zu handhaben. Wir sind mit allen gesetzlichen deutschen Krankenversicherungen traditionell über Vereinbarungen verbunden. Eine Behandlung gilt deshalb nicht als abzulehnende «Auslandsbehandlung» – sondern als Behandlung im Inland.

Behandlung nicht teurer als in Deutschland

Ein stationärer Krankenhausaufenthalt in der Hochgebirgsklinik Davos ist nicht teurer, sondern oft sogar günstiger als in einem wohnortnahen Akutkrankenhaus – auch bei längerer Aufenthaltsdauer.

Vor Eintritt sollte geklärt sein, ob die zuständige Versicherung die Behandlungskosten übernimmt.

Versicherungsantrag abgelehnt: Was tun?

Wenn der Antrag von einer Rentenversicherung oder Krankenkasse abgelehnt wurde, können Sie als Patient mit Hilfe Ihres Arztes Widerspruch einlegen. Der Arzt kann dem Patienten durch seine Fachkenntnisse wertvolle Argumente zur Beschwerdeführung an die Hand geben. Eine weitere Form des Widerspruches bei abermaliger Ablehnung ist die Erwirkung eines rechtsmittelfähigen Bescheides, wobei auch hier der Arzt seine Hilfe anbieten sollte.

Beschwerdeführung

Beim Widerspruch gegen die Ablehnung einer Krankenkasse bzw. eines Medizinischen Dienstes sind Arzt und Patient gemeinsam für die Beschwerdeführung verantwortlich. Wenn der Versicherungsantrag für die Klinik in Davos abgelehnt worden ist, können wir Sie auch beraten. Sie haben als Patient das Recht auf vollständige Akteneinsicht: Fordern Sie deshalb die Unterlagen des Kostenträgers an, wenn dieser Ihren Antrag abgelehnt hat (nach §25 SGB X). In einem Widerspruchsverfahren können Sie nun zusammen mit Ihrem Facharzt gezielt auf die Begutachtung eingehen und einen begründeten Widerspruch einlegen.

Bitte orientieren Sie uns im Falle einer Antragsablehnung mittels einer Kopie an unser Beratungs- und Informationszentrum.

Sollte Ihnen der Kostenträger im Rahmen des abgelehnten Versicherungsantrags eine andere Klinik als jene in Davos vorschlagen, dann verweisen Sie haben Sie auf das sogenannte «Wunsch- und Wahlrecht» nach §9 SGB IX, das Sie bei Rehabilitationsmassnahmen über die gesetzliche Kranken- oder Rentenversicherung haben.

Dort heisst es: «Berechtigten Wünschen der Leistungsberechtigten wird entsprochen». Dies bezieht sich unter anderem auch auf die Auswahl der Rehaklinik. Der Wunsch ist berechtigt, wenn auf Grund der Erkrankung eine optimale Therapie nur im Hochgebirge erfolgversprechend ist. Sollten Sie  schon einmal in Davos erfolgreich behandelt worden sein, ist der Wunsch ebenfalls berechtigt, die Behandlung unter gleichen Klimaverhältnissen durchzuführen.

Bei einem abschlägigen Bescheid behaupten Versicherungen auch manchmal, die Hochgebirgsklinik Davos sei eine Auslandklinik und werde deshalb nicht bezahlt. Wichtig zu wissen und bei einem Widerspruch anzubringen ist: Durch entsprechende Vertragsbindungen ist eine Behandlung in der Hochgebirgsklinik Davos für deutsche Patienten wie eine Behandlung im Inland zu sehen – sie zählt nicht als Auslandsbehandlung!

…Auszug aus den offiziellen Info’s der Klinik-Website www.hgk.ch

Bei Fragen dazu; wendet Euch bitte direkt an;

Referenz und Kontakt: Servicetelefon

Hochgebirgsklinik Davos 00 800 4174 44 44 (weltweit kostenlos)

Herman-Burchard-Strasse 1 – CH 7265 Davos Wolfgang Montag bis Freitag

Tel +41 81 417 44 44 – Fax +41 81 417 30 30 8:00 bis 12:00 Uhr  – 14:00 bis 16:00 Uhr

hochgebirgsklinik@hgk.ch – www.hgk.ch

Einweisung Zuweiser Info HGK Hochgebirgsklinik Davos
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